Allgemeines

Die Kosten für die Bewohnerin/den Bewohner setzten sich aus der sogenannten Hotelkomponente und dem Pflegezuschlag zusammen. Die Hotelkomponente beinhaltet Unterkunft, Verpflegung und Grundbetreuung.

Der Pflegezuschlag ergibt sich aus der jeweiligen Pflegestufe. Der Pflegezuschlag ist höher als das Pflegegeld, weil der Aufwand für die Pflegeleistungen mit dem Pflegegeld nicht vollständig abgedeckt ist.

Sollte sich die Pflegestufe ändern, bitten wir Sie, dies der Heimleitung umgehend mitzuteilen und eine Kopie des entsprechenden Bescheides vorzulegen.

Aktuelle Tagsätze LPZ Mautern

Pflegestufe

Hotelkomponente (EUR)

Pflegezuschlag (EUR)

Tagsatz (EUR)

Tagsatz (EUR inkl. 10% USt)

1

62,73

15,47

78,20

86,02

2

62,73

22,42

85,15

93,67

3

62,73

40,07

102,80

113,08

4

62,73

59,08

121,81

133,99

5

62,73

72,01

134,74

148,21

6

62,73

87,83

150,56

165,62

7

62,73

93,02

155,75

171,33

Aktuelle Tagsätze LPZ Mautern (Gültig ab 01.10.2019)

Pflegestufe 1

  • 62,73 € Hotelkomponente
  • 15,47 € Pflegezuschlag
  • 78,20 € Tagsatz
  • 86,02 € Tagsatz inkl. 10% USt

Pflegestufe 2

  • 62,73 € Hotelkomponente
  • 22,42 € Pflegezuschlag
  • 85,15 € Tagsatz
  • 93,67 € Tagsatz inkl. 10% USt

Pflegestufe 3

  • 62,73 € Hotelkomponente
  • 40,07 € Pflegezuschlag
  • 102,80 € Tagsatz
  • 113,08 € Tagsatz inkl. 10% USt

Pflegestufe 4

  • 62,73 € Hotelkomponente
  • 59,08 € Pflegezuschlag
  • 121,81 € Tagsatz
  • 133,99 € Tagsatz inkl. 10% USt

Pflegestufe 5

  • 62,73 € Hotelkomponente
  • 72,01 € Pflegezuschlag
  • 134,74 € Tagsatz
  • 148,21 € Tagsatz inkl. 10% USt

Pflegestufe 6

  • 62,73 € Hotelkomponente
  • 87,83 € Pflegezuschlag
  • 150,56 € Tagsatz
  • 165,62 € Tagsatz inkl. 10% USt

Pflegestufe 7

  • 62,73 € Hotelkomponente
  • 93,02 € Pflegezuschlag
  • 155,75 € Tagsatz
  • 171,33 € Tagsatz inkl. 10% USt

Zusatzleistungen und Zuschläge

Zusatzleistungen sind Leistungen, die nicht in der Hotelkomponente und dem Pflegezuschlag enthalten sind, wie zum Beispiel Apotheken- und Drogerieartikel, Friseur, Fußpflege oder Physiotherapie. Diese Leistungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Einzelzimmer, daher wird ein Einzelzimmerzuschlag von bis zu 6 Euro pro Tag verrechnet. Für Hilfeempfänger*innen bei Bezug einer Mindestpension dürfen höchstens 5 Euro pro Tag verrechnet werden.

Ausnahme: Einer Bewohnerin/einem Bewohner ohne eigenen Pensionsanspruch darf der Einzelzimmerzuschlag nicht verrechnet werden, wenn die Person Sozialhilfe bezieht und ein Einbettzimmer auf Grund eines begründeten Bedarfs zur Verfügung zu stellen ist.

Häufige Fragen

Grundsätzlich sind die Kosten von der Heimbewohnerin/dem Heimbewohner selbst zu tragen (Pension, Pflegegeld).

Max. 80% der Pension und 80% des Pflegegeldes werden zur Abdeckung der Heimkosten herangezogen.

Im Sinne des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes liegt dann eine wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit vor. Somit kann ein Antrag auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfs durch Übernahme der Heimkosten gestellt werden.

Weitere Informationen und Ansprechpersonen

Mehr Informationen zum Thema Kosten finden sie im Heimstatut des LPZ Mautern. Sollten Sie Fragen zu Aufnahme, Kosten usw. haben, beraten wir Sie gerne persönlich:

Heimleitung Mag. Kneißl Yvonne
Pflegedienstleitung Kinsky Karmela, MSc

Tel.: +43 (3845) 2315 6508
Fax: +43 (3845) 2315 6550
Mail: leitung@lpz-mautern.at